... bestehen darin, dass der Vermieter nicht nur seine Aufwendungen für eine Modernisierung auf die Miete umlegen darf - er darf das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Und der Mieter hat gar kein Mitspracherecht.
Das ist einer der wenigen Bereiche, wo man einem einem Vertragspartner die einseitige Änderung des Vertrags zugesteht. Faktisch haben die Mieter ja nicht die Alternative, dann den Vertrag zu kündigen und sich anderweitig unterzubringen.
Das Problem dabei ist, dass jede Modernisierung per se eine Mieterhöhung und Erpressung ist.
Richtig wäre es in dieser Situation eher, wenn die Kosten für eine Modernisierung nur für einen beschränkten Zeitraum umzulegen und mit einem Deckel versehen wären. So wäre der Mieter finanziell (immer noch alternativlos) beteiligt, aber der Vermieter wäre gezwungen eine wirtschaftliche Lösung für seine Modernisierungswünsche zu finden. Wenn er der Meinung ist, dass das Haus einen Fahrstuhl braucht, dann soll er den selber bezahlen - oder einen Konsens mit seinen Mietern herstellen.
Und darüberhinaus gibt es dann bei zeitlichen begrenzten Regelungen auch einen Zeitpunkt, an dem der Mieter an der von ihm bezahlten Modernisierung auch profitieren kann.
Aber der jetzige Zustand ist eine regelrechte Modernisierungsbremse und ein permanentes Damokles-Schwert über den Mietern.
Solange sich daran nichts ändert, wird auch die energetische Sanierung nur langsam fortschreiten und immer als Nötigung verstanden werden.