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Avatar von bismi
  • bismi

mehr als 1000 Beiträge seit 02.01.2010

Falsch.

Auch hierzulande gibt es kein wirkliches Grundrecht auf
- bezahlten Urlaub,
- bezahlte Krankentage,
- bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Das will man uns nur einreden. Ein Unternehmen kann einem Angestellten nur das zahlen, was er erarbeitet, also seine Grenzproduktivität. Zahlt es mehr, geht es nach einer Zeit pleite.

Dieser ausbezahlte Geldwert der Grenzproduktivität hat nur verschiedene Namen:
1. Bruttolohn,
2. Arbeitgebeanteil für dies und jenes,
3. Rücklagen für bezahlte Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, ...),
4. usw.

Wenn ein Angestellter die Rücklagen mehr als geplant beansprucht, wird er schon mal entlassen. (Ich kenne einen solchen Fall von Krankheit.)
Wenn man zu einer Risikogruppe gehört, die die Rücklagen zu sehr beansprucht, dann wird man Probleme haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Man ist dann (viel stärker) von Arbeitslosigkeit bedroht. Sozialgesetzgebung schafft Arbeitslosigkeit.

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