Man darf eben keine Rechtsgrundlage schaffen, auf der aktivistische Minderheiten Staaten und Konzerne wegen unterlassener Interventionen verklagen können.
Unterlassungstatbestände sind ohnehin hochgradig fragwürdig. Die Beweislast sollte immer derjenige tragen, der interveniert, und nicht derjenige, der Interventionen unterlässt.