durchsetzen. Das bedeutet nun, die weiteren rechtlichen Grundlagen zu schaffen, für den erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren, der aus den Urteilen ganz zwangsläufig resultiert.
Maßgebliche Punkte also, Ausschluss der sog. Träger öffentlicher Belange aus den Verfahren, Korrektur des Klagerechts auf EU-Ebene und Vergemeinschaftung der für den Ausbau erforderlichen und geeigneten Flächen.
No way. Alles bleibt beim Alten und Selbstblockade bis zum Sanktnimmerleinstag...