Man kann sich einmal die Urteilsbegründig des BVerfG zum Beschluß vom 24.3.2021 ansehen.
Die Argumente dort, die Freiheitsbeschränkungen heute das Wort reden, um Freiheitsbeschränkungen zukünftiger Generationen infolge Klimaproblematik abzumildern, kann man leicht auch anwenden, um Überbelastung durch Zuzug zu begrenzen oder auch Überschuldung des Staats.