In einem neuen Rechtsgutachten kommt die Deutsche Umwelthilfe außerdem zu dem Schluss, dass die Einstufung von Atomenergie und Erdgaswerken als ökologisch nachhaltige Investments in der EU-Taxonomie gegen das EU-Recht verstoßen würde. Die Kriterien könnten dazu führen, die "Entwicklung und Einführung CO2-armer Alternativen und insbesondere den Ausbau und die Entwicklung Erneuerbarer Energien zu behindern sowie zu Lock-In-Effekten ebenfalls mit Blick auf Ausbau und Entwicklung Erneuerbarer Energien (...) führen".
Ich widerspreche der DUH wirklich ungerne. Sie hat viel Positives bewirkt und sich meist für das Richtige eingesetzt.
Auch hier setzt sie sich für das Richtige ein. Allerdings mit der falschen Begründung. Denn Ausbau und Entwicklung Erneuerbarer Energien verschlimmert die Umweltproblematik.
Ich möchte ihr zugute halten, dass auch ich mich argumentativ auf bestehende Narrative stütze, um sie zu widerlegen. Und dass die DUH ja nicht für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Gericht zieht, sondern gegen den Ausbau anderer Energieformen.
Aber die DUH rennt in ein Dilemma, wenn sie diesen Pfad weiter verfolgt. Sie beginnt, Umweltschädigung gut zu sprechen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.01.2022 15:51).