Die Stromerzeugung unterliegt dem EU-ETS.
Mit Isländischen Zertifikaten eingrünen befreit die Stromerzeugung nicht von der CO2 Bepreisung.
Die Stromerzeugung unterliegt dem EU-ETS.
Mit Isländischen Zertifikaten eingrünen befreit die Stromerzeugung nicht von der CO2 Bepreisung.