Sandy.gr schrieb am 01.09.2022 09:55:
Ich weiss gar nicht, wie oft ich das noch schreiben muss.:'(
Die Gesamtzahl der gleichlautenden Kommentare muss nach Verordnung 27b/6 Absatz 23a Satz 12 mindestens 1000 betragen.
Da Sie aber bisher unterlassen haben, Ihre Aussagen mit dem blauen Formular 128c/4-a bestätigen und digital Abstempeln zu lassen, können die bisherigen Aussagen nicht gezählt werden, so das es immer noch 1000 sind.
Beachten Sie aber, das Ihre Aussage im Falle des Inkrafttretens der Verordnung 27b/6 Absatz 128 Satz 1 zu den Verbotenen gezählt werden können. Dieses Verbot wirkt rückwirkend und kann als kriegszersetzend gewertet werden!
Die Gefahr einer zukünftig rückwirkend gültigen Strafbarkeit entbindet Sie aber nicht von der 1000 fachen Aussagepflicht!