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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Auf in die 2 Klassengesellschaft

Die Inhaftierung von mittellosen Schwarzfahrenden ist sozial ungerecht. Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft arme Menschen, die ohnehin am Rand der Gesellschaft stehen. Und sie verfehlt ihr Ziel.

Bullshit. Niemand wird zum Schwarzfahren gezwungen.

Um das Kind einmal beim Namen zu nennen:
Das Schwarzfahren ist ein erschleichen von Leistungen, für die in Deutschland ein erhöhtes Beförderungsentgeld erhoben wird. Erschleichungen von Leistungen liegen auch dann vor, wenn Leute durch die Überwindung von Hindernissen (also eine bewusste Tat) sich eine Leistung erschleichen, für die sie sonst hätten Geld bezahlen müssen. Das kann auch eine z.B. eine Veranstaltung sein, bei der die Verschleicher z.B. sich über den Missbrauch von Notausgängen oder Rettungswegen zutritt verschafft haben. (Völlig unabhängig, ob dabei zusätzlicher Sachschaden entstanden ist.)

Die Erzwingungshaft dient nur zur Unterstützung einert berechtigten Forderung, die hier zufällig das erhöhte Beförderungsentgeld ist.
Wer daran drehen will, der holt sich noch ganz viel anderen Spaß ins Haus, zumal der andere Weg die Forderung über eine Zwangsvollstreckung einzutreiben, für den Staat und die Gesellschaft extrem teuer ist.

Wer dagegen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wird, muss bei Zahlungsunfähigkeit im Ernstfall auch 120 Tage – also rund vier Monate – absitzen; die Strafe gilt dann allerdings tatsächlich als abgegolten.

Hier stellt sich aber die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Ein Bußgeld ist eine mindere Strafe, die für alle Bürger gleich ist und mit Zahlung des Bußgeldes völlig abgegolten ist.
Eine Geldstrafe ist da schon eine ganz andere Hausnummer, die auch strafrechtlich relevant ist. Ab einer bestimmten Höhe gilt man da dann auch als vorbestraft, was wiederum berufliche Konsequenzen haben kann.
Die Tagessätze sind eigentlich dafür gedacht, dass sich sehr wohlhabende Menschen trotzdem an die Regeln halten müssen. Damit nicht ein Elon Musk jede rote Ampel mitnimmt und die Höchstgeschwindigkeit nur für eine unverbindliche Empfehlung hält und dann dem Gericht erklärt, dass er am Abend im Hotel mehr Knete auf dem Kopf haut, als die sich als Strafe ausgedacht haben.
Aber in die umgekehrte Richtung taugt der Tagessatz nicht.

Wer da kräftig hartzelt, der ist dann beim Tagessatz schnell in einem Bereich, indem sich die Straftat lohnt, weil diese ggf. sogar unter dem regulären Preis liegt.
Zudem stellt sich die Frage, warum es solch einen Rabatt geben sollte.
Nur zur Erinnerung: Die Tagessätze orientieren sich an dem sichtbaren Einkommen.

Niemand kann ein Interesse an einer 2 Klassengesellschaft haben, bei der bei der arbeitenden Bevölkerung kräftig zugelangt wird, während das Prekariat hier Persilscheine bekommt.
Letztendlich würde eine solche Aufweichung für alle geringen Geldforderungen, auch von Privatpersonen, gelten. D.h. solange ein Hartz'ler jemand anderes nicht halbtot schlägt oder der Diebstahl oder die Sachbeschädigung geringe und mittlere Werte nicht übersteigt, bleiben bei denen die Delikte ungeahndet?

In etlichen Staaten der Dritten Welt fröhnt man deshalb den körperlichen Strafen.
Wenn die Leutchen nicht zahlen wollen (oder können), dann tanzt dort halt der Stock.
Und das hat eine sehr läuternde Wirkung.

Nebenbei: Die 3% Nichtzahler gehören alle nicht zu der Kategorie alte Oma, welche die 3 Cent nicht zusammenkratzen könnte. Selbstverständlich sind da in Härtefällen auch Teilzahlungen möglich. Die Leute wollen einfach nicht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.04.2023 17:46).

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