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Avatar von Haschpappi
  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: 0kay, aber dann bitte auch Falschparker in den Knast

Vollkommen richtig und das wurde bereits vor vielen Jahren als Argument aufgeführt. Falsch parken ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit - auch wenn ein Autofahrer 100 Mal falsch parkt; dagegen ist jede (bereits die Erste) Leistungserschleichung eine Straftat (§ 265a StGB).

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