Wenn Schwarzfahren nicht zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird dann sollte man sich vielleicht mal überlegen ob man Schwarzparken nicht auch zu einer Straftat heraufstufen sollte…
Hier erschleicht man sich ja ebenfalls eine Leistung und blockiert den Parkplatz für die Dauer des Regelverstoßes sogar auch noch und richtet somit einen doppelten Schaden an denn der Parkplatz könnte in der Zeit ja ggf. von jemand anderem korrekt bezahlt und genutzt werden. Beim Schwarzfahren hingegen wird die Leistung ja nicht blockiert, sprich die Bahn fährt mit oder ohne Schwarzfahrer.