... und das Ganze dann in einem Musterprozess durch die Instanzen zu ziehen.
Allerdings müsste dafür die Ausgangslage derart abstrus sein, dass jedem Juristen die Sinnlosigkeit der Maßnahme ins Auge springt.
Für mich wäre diese Sachlage erreicht, wenn ich beim Hundeausführen auf den freien Feld eine Maske tragen müsste. Dann würde ich über eine Selbstanzeige die Polizei rufen, zu Protokoll geben, dass in Umkreis von mindestens 100 Metern keine infizierbare Person anwesend ist und die Beamten eindringlich auffordern ihre verdammte Pflicht zu tun.
Gut, dafür komme ich maximal in eine Erzwingungshaft zum Eintreiben des Bußgeldes, aber auch das wird sich nicht ergeben, weil die Behörden bisher auf Einsprüche mit Niederlegung des Verfahrens reagieren, wohl um sich vor Gericht nicht lächerlich zu machen.
Drum merke, wer das Bußgeld zahlt ist der blöde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.01.2021 17:39).