Radio Controlled schrieb am 20.01.2021 17:28:
Wiederholungstäter können ins Gefängnis kommen...
Notwendig zur Einweisung sei ein richterlicher Beschluss und hartnäckige Weigerung, sich an Quarantäneauflagen zu halten, müssten vorausgegangen sein.
Aber die Wirrköpfe der Quer*Schenker Fraktion blubbern ja auch vom Schiessbefehl und der Maskenfolter... ach und natürlich Kindern die an der Maske gestorben sind und Anne Frank Vergleiche weil man sein Geburtstag mal nicht so feiern konnte wie gewohnt...
Es müsste bereits zig Beispiele für eine "hartnäckige Weigerung, sich an Quarantäneauflagen zu halten" geben, während die Medien auffällig häufig von privaten Verstößen gegen die vielen Einschränkungen berichten. Aus der Quelle dem Mopo Artikel: "Zudem muss es einen triftigen Grund wie einen wiederholten Verstoß gegen die Auflagen oder eine strikte Weigerung geben." Hartnäckig hat sich Herr Pomrehn ausgemalt.