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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Das "gerettete Essen"

Sollte exklusiv in den diversen Parlamentskantinen, auf Regierungsbanketten und -arbeitsessen, serviert werden. Wer durch Abwesenheit glänzt, kriegt den Kram postwendend nach Hause geschickt.

Auch die Betreiber diverser Gemeinschaftseinrichtungen sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Reste der Kantinenverpflegung persönlich zu essen (Tipp: Bei leckerem Essen bleibt weniger übrig).

Auch in den Behördenkantinen könnte man sich an der Rettung des Guten Essens beteiligen, falls dann noch was da ist.

Späßchen! ^^

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