Sollte exklusiv in den diversen Parlamentskantinen, auf Regierungsbanketten und -arbeitsessen, serviert werden. Wer durch Abwesenheit glänzt, kriegt den Kram postwendend nach Hause geschickt.
Auch die Betreiber diverser Gemeinschaftseinrichtungen sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Reste der Kantinenverpflegung persönlich zu essen (Tipp: Bei leckerem Essen bleibt weniger übrig).
Auch in den Behördenkantinen könnte man sich an der Rettung des Guten Essens beteiligen, falls dann noch was da ist.
Späßchen! ^^