Alias schrieb am 11.02.2022 07:44:
Das mag so im StGB drin stehen, aber ....
Ich mag mir gar nicht vorstellen wollen wenn auf einmal die bis dahin nur flanierenden
Spaziergänger feststellen das 'sich festkleben' eine legitime Form des Protestes zu sein
scheint.
Das ist was anderes denn bei den Spaziergängern handelt es sich um Naziterroristen und da muss man die ganze Härte des Gesetzes raus holen.
Das andere sind doch Aktivisten.....