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  • Klabusterbär

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2017

Soso... legitimes Anliegen...

„Es ist absolut legitim, für seine Anliegen zu demonstrieren und dabei auch Formen des zivilen Ungehorsams zu nutzen“

Diese Aussage werd ich mir ausdrucken und beim nächsten Spaziergang mitnehmen.
Oder gilt das nur für Anliegen, die mit der Regierungsmeinung übereinstimmen ?

Einfach auf die Schilder gegen eine Impfpflicht noch den Hinweis "und gegen Lebensmittelverschwendungen!" draufschreiben und schon hat man den Rückhalt der Grünen und diverser Politiker von RRG... Zur Sicherheit sollte man aber noch eine Tube Kleber mit sich führen, damit auch die Polizei beruhigt werden kann...

Herr Buschmann hat völlig recht: „Ziviler Ungehorsam“ wurde da niemals als Rechtfertigungsgrund für Straftaten thematisiert.

Für mich ist das eine Verniedlichung von Straftaten. Bei den „Abseilaktionen“ von Autobahnbrücken gab es schon einen Schwerverletzten. Jetzt wurde eine Krankenwagen behindert.

Aber selbst wenn nichts dergleichen passiert vergessen diese „Aktivisten“, dass niemand einfach so zum Spaß umherfährt. Die Menschen müssen zur Arbeit oder vielleicht wollen sie etwas einkaufen… . Vielleicht haben einige keine Gleitzeit sondern fixe Schichten (z.B. Busfahrer) und bekommen dann Ärger mit dem Arbeitgeber?

Aber die sind ja moralisch überlegen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.02.2022 15:09).

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