Die vom Paritätische festgestellte versteckte Kürzung der Leistungen, die eigentlich das menschenwürdige Existenzminimum garantieren sollen übersieht nach meinem Empfinden das Festhalten an einer Rohstockpädagogik, die trotz Urteil des Bundesverfassungsgericht im November 2019 nicht verstärkt angeprangert wurde. Denn diese "Leistungen, die eigentlich das menschenwürdige Existenzminimum garantieren sollen", haben genau das jedoch a) noch nie geleistet, und waren auch noch b) (sehr) bedingt verfügbar gewesen, woran sich in der Praxis m.W. nichts grundsätzlich geändert hat.
Auch der ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke begrüßte das Urteil, forderte aber, „die bestehenden Regelungen aufzuheben und durch ein menschenwürdiges und verfassungskonformes System zu ersetzen“. Ebenso fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die komplette Abschaffung der Sanktionen. Sie entstammten einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider.
> https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0da554d4-0169-11ea-b27a-525400b665de
Bereits in seinem Gutachten von 2016 zu dieser Sache erschien dem Paritätischen ...
... in hohem Maße plausibel, dass Sanktionen auch genutzt werden, um
finanzielle Ressourcen einzusparen, auch weisen persönliche Aussagen von
Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten und Aussagen von Betroffenen darauf hin,
dass Sanktionen auch genutzt werden, um Ausgaben zu reduzieren. Die so
realisierten Einsparungen sind, wie bereits auf Seite vier (
unter "Erkenntnissen über die Fehlerhaftigkeit der Leistungsabsenkungen") 1,7 Milliarden Euro im Zeitraum von 2007 bis 2015, beträchtlich.
> http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d2f6ef02ba386034c12580d400505575/$FILE/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf