Generell sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt peak und einem Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh pro Kalenderjahr von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit.
Generell sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt peak und einem Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh pro Kalenderjahr von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit.