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283 Beiträge seit 08.06.2017

Keine Straftaten sondern Notstandshandlungen

Das ist einen Schritt vor der politischen Verfolgung. Bei den angeblichen Straftaten der Letzten Generation handelt es sich viel eher um Notstandshandlungen gemäß § 34 und 35 StGB, die nicht rechtswidrig sind, und schuldlos wenn es um nahe Angehörige geht, wie z.B. die eigenen Kinder, die den Ausblick auf ein Leben und Leiden in der Klimakatastrophe haben.
Im Sinne von § 34 StGB hat bereits ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg einen Baumbesetzer freigesprochen (Urt. v. 06.12.2022, Az. 440 Cs 107 Js 7252/22). Dort betonte die Richterin zwar, dass das nicht für »Klima-Kleber« gelte, weil diese mit ihren Aktionen keinen direkten positiven Einfluss auf den Klimawandel nähmen. Diese künstliche Einschränkung ist aber nur der Angst vor einem Dammbruch geschuldet.
Die Grundrechte sind Verteidigungsrechte des Bürgers gegen den Staat. Vereinsfreiheit (Art. 9 GG), Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) müssen im Sinne der Normenhierarchie - alle Gesetze und Verordnungen in der BRD müssen im Lichte des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes ausgelegt werden - gegen einen Strafrechtsparagrafen abgewägt werden, der - so der Ursprung und Geist des Gesetzes - mafiaähnliche Organisationen bestrafen will. Unvoreingenommen müsste es Freisprüche hageln.
Wären Polizei und Justiz im Kapitalismus nicht dafür da, (fossile) Kapitalwerte zu schützen, sondern das Recht und die Menschen, dann gäbe es Großrazzien gegen die verantwortlichen Entscheider, Verursacher und Beihelfer der Klimakrise, die in Wirtschaft, Anlagemärkten, Lobbynetzwerken und "Volksvertretungen" sitzen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.05.2023 06:46).

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