Alternativlos schrieb am 28.05.2023 12:31:
Aber es geht doch gar nicht um die Klimakleber. Für die sind die Gerichte zuständig und hier sind die Instanzen sich nicht immer einig was darauf hinweist, dass die Gesetzeslage eben nicht so eindeutig ist und hier durchaus Rechte gegeneinander abgewägt werden müssen.
Was das sich ankleben/anketten usw. an geht, da sind sich die Gerichte ziemlich einig. Dass selbiges eine strafbare Nötigung darstellt, das hat ja das höchste Deutsche Gericht schon festgestellt.
BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, Az. 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 usw.
Bisher gab es durchaus schon Freisprüche für Blockierer (u.a. in Freiburg) - aber da war der frei gesprochene Aktivist auch nicht angeklebt. Womit da das Gericht dem BGH-Urteil von '95 gefolgt ist, dass eine reine Sitzblockade noch keine Nötigung ist.
Ansonsten haben eigentlich alle Aktivisten, die sich angeklebt hatten eine kleinere oder auch mal eine größere Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe bekommen für die Klebe-Aktionen. Die Gruppen-Führerin Hinrichs hat so erst vor ein paar Tagen zwei Monate auf Bewährung bekommen. Und selbst wenn einzelne Richter der unteren Instanzen hier einzelne Aktionen der Aktivisten für "nicht verwerflich" gesehen haben: für die Sabotage-Aktionen an Pipelines, Raffinerien, Kraftwerken usw. wird es mit Sicherheit keinen Freispruch geben. Das sind "schwere, gemeinfefährliche Straftaten".
Das Ganze ist aber kein loser Zusammenschluss irgendwelcher Einzelpersonen (so wie bei den Antifa-Gruppen etwa, die sind nicht wirklich organisiert und nur lose im Kontakt), hier wird das alles zentral organisiert und finanziert von einer Zentralorganisation. Und z.B. auch ein zentrales Spendenkonto führt, Wohnungen anmietet für die Aktivisten, Autos organisiert, Material und Reisen organisiert usw.
Und die Zentralorganisation zahlt dann auch die Geldstrafen der Aktivisten.
Und nicht primär wegen den Sitzblockaden und den Nötigung, wohl aber spätestens wegen der Aktion in Schwedt und wegen des Sabotierten Kraftwerks usw. hat man hier eine Ermittlung gegen eine potentielle Gruppe, "deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind".
Wobei da noch nichts festgestellt wurde, die Letzte Generation wurde ja auch (noch) nicht verboten. Wobei das nur eine Frage der Zeit ist, wenn da weiter Anschläge auf die Infrastruktur verübt werden. Zumal schon bereits der Versuch einer solchen Gründung strafbar ist.
Und da ist dann nun mal auch die Unterstützung einer solchen Gruppe verboten.
Bisher wurde da aber auch noch niemand wegen der Unterstützung verurteilt. Die Staatsanwaltschaften haben lediglich darauf hin gewiesen, dass die Unterstützung einer solchen Gruppe (finanziell/logistisch/Mitgliederwerbung) auch bereits dann strafbar ist, wenn die Gruppe selbst noch nicht verboten ist, der kriminelle Character mit einer Ausrichtung auf die Begehung von Straftaten aber ersichtlich ist.
Ist hier jetzt nicht so eindeutig der Fall, die letzte Generation macht ja auch Vorträge usw. - aber hat eben auch eine Art Obschtschjak aus dem heraus die Strafen der Mitglieder bezahlt werden., wenn diese Straftaten begehen.
Es geht darum das durch die Kriminalisierung der Unterstützung von Protesten, von der Untätigkeit, Unfähigkeit und Unwillen der parlamentarischen Vertretung ihrer Pflicht nachzukommen abgelenkt werden soll und mit Pflicht meine ich nicht weitere Ausschüsse, Abteilungen und Berater mit Studien zu beauftragen, um Entscheidungen nicht treffen zu müssen. Am Ende geht es sogar um die Verhinderung von unliebsamen Protesten, den durch die letzte Generation werden eben nicht nur Strassenblokaden organisiert.
Und für diese Behauptung, dass hier gezielt und bewusst vom Unwillen, von der Untätigkeit usw. der Regierung abgelenkt werden sollen, hast du auch Beweise?
Ich würde eher mal behaupten, dass die Regierung hier nicht über eine entsprechende Selbstreflexion verfügt.
Mit dem 2. Teil hast du aber wohl ins Schwarze getroffen:
Die Letzte Generation organisiert nicht nur Straßenblockaden, sondern mittlerweile auch besonders schwere, gemeingefährliche Straftaten. Und da hat die Exekutive sogar die Pflicht genau das zu unterbinden. Wenn da die Staatsanwaltschaft von derartigen Straftaten erfährt, dann muss die Staatsanwaltschaft hier entsprechend ermitteln. StPO §152 ff.
Wobei es ihr hier die Letzte Generation dann leicht macht bei den Ermittlungen. Die geben das mit den Straftaten auch noch ganz offen zu.
https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1520786873983148033
https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1519291965342375937
https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1547499869983621120
https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1519260501200494593
https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1521462864724246529
https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-wolmirstedt-umweltaktivisten-manipulieren-oelpumpen-bei-wolmirstedt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220503-99-140624
usw.
Wobei beim Abdrehen dieser Notfall-Ventile dann durchaus erhebliche Schäden an den Pipelines entstehen. Das ist nicht nur "kommt halt nix mehr". Da fallen in Folge dann Pumpen aus, deren Reparatur mehrere zehntausend Euro Schaden kostet - und der Ölfluss ist für eine gewisse Zeit unterbrochen. Was wiederum Folgen in der Raffinerie haben kann. Und vor allem ist das alles "kritische Infrastruktur", die hier sabotiert wurde. Bei so was wird dann nebenbei auch immer vom Staatsschutz wegen einer möglichen "verfassungsfeindlicher Sabotage" und einer potentiellen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" ermittelt. Was den Ermittlern allerhand geheimdienstliche Möglichkeiten an die Hand gibt, d.h. die dürfen da wohl nun vermutlich mit richterlichem Segen die letzte Generation abhören und überwachen. Weil die ihnen allen Grund dafür frei Haus liefern. Damit sind Hausdurchsuchungen möglich, die Beschlagnahme von Konten und Unterlagen als Beweismittel usw. usw.
"einen Bärendienst erweisen" nennt man das wohl, was hier die letzte Generation für die Klimabewegung gerade macht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.05.2023 14:56).