RFish schrieb am 28.05.2023 19:08:
welche andern kriminellen Vereinigungen meinst du?
Exemplarisch für den Völkermord im Jemen:
- Abgeordnete der letzten Bundestage, die die Waffenexporte nach Saudi-Arabien freigegeben haben
- Mitglieder des Bundessicherheitsrates
- Beamte, die die Export-Dokumente bearbeitet und freigegeben haben
- Mitarbeiter von Rüstungsfirmen, die an den Exporten nach Saudi-Arabien und an die anderen Mitglieder der Jemen-Koalition beteiligt waren
Analoges gilt für die anderen völkerrechtswidrigen Kriege, die deutsche Regierungen in den letzten Jahrzehnten befördert haben.
Ich rede nicht von Parteien (sind nur an der "Willensbildung des Volkes beteiligt"). Sie haben formal keine Funktion. Ich sehe in den von Dir zitierten Gesetzen allerdings auch nicht, daß Parteien dort ausgenommen sind (?!).
Ob eine Partei als ganzes eine Terrororganisation ist, muss untersucht werden und hat dabei (zu Recht) eine sehr hohe Hürde.
Mitglieder und Untergruppierungen können meiner Meinung nach sehr wohl eine kriminelle Vereinigung/Terrorgruppe bilden.
Für Gruppen von Abgeordneten gilt dies erst recht.
Beim Verdacht auf Straftaten wird in aller Regel auch die Immunität aufgehoben. Das sollte hinsichtlich der deutschen Geschichte bei Verdacht auf Beteiligung an Völkermord in jedem Fall gelten - ist bis heute im genannten Fall aber nicht geschehen.Vielleicht sollten die Klimaaktivisten eine Partei gründen, dann wären sie nach deiner Argumentation ja geschützt (was ich nicht glaube).
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht mir um die Verhältnismäßigkeit einer Anklage zur möglichen Schuld. Es geht mir um einen völlig absurden Bewertungsmaßstab, der bei den Klimaaktivisten angelegt wird.
"Nötigung", "Sachbeschädigung" ja, wenn es von einem Gericht festgestellt wird.
"Terrorismus"? Schwachsinn, Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauch.
Wer sich dem heute nicht entgegenstellt, wacht Morgen in einer neuen Diktatur auf.
Da bin ich dann in der Tat ein Terrorist, weil ich es wage gegen eine angebliche Mehrheitsmeinung zu argumentieren.
FYI:
Das mit den "nicht verbotene Parteien können nicht nach StGB 129 als kriminelle Vereinigung verfolgt werden" ist nicht meine Idee und nur insofern meine Argumentation hier im Thread als es schlicht und einfach das ist, was eben im StGB § 129, "Bildung einer kriminellen Vereinigung" steht. Einfach mal in StGB §129 (3) 1. schauen. Da steht das genau so drin.
Was den "Terrorismus" an geht: Es gibt nur bestimmte Straftaten, die quasi zur "Terroristenvereinigung" qualifizieren, und das ist eben Mord und Totschlag und neben der Störung von Telekommunikationsanlagen, neben der schweren Körperverletzung und so weiter eben auch die "Störung öffentlicher Betriebe" aufgeführt, was genau das ist, was die letzte Generation hier bereits organisiert gemacht hat bei den Pipelines und an der Raffinerie Schwedt. Weswegen ich persönlich auch der Meinung bin, dass die die Grenze zum Ökoterrorismus auch bereits mit einem Fuß überschritten haben mit den Sabotage-Aktionen.
Seine Meinung äußern gegen eine Mehrheitsmeinung ist aber da nicht aufgeführt in 129a. Deswegen wird dich da wohl auch keiner deswegen ernsthaft als Terroristen bezeichnen. Einfach mal bisschen logisch denken, Actio und Reactio beachten und die Regeln mal durch lesen, nach denen hierzulande das Spiel "zusammen Leben im Staat" gespielt wird... und dabei nicht nur auf das Stammhirn hören.