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Avatar von choke
  • choke

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2001

Re: Keine Straftaten sondern Notstandshandlungen

XYZ_ schrieb am 29.05.2023 06:45:

Die Grundrechte sind Verteidigungsrechte des Bürgers gegen den Staat.

Richtig. Gegen den Staat. Nicht gegen Mitbürger, die zur Arbeit oder auf die Intensivstation müssen.

Deshalb, Du sprachst das ja an, wurde der Baumbesetzer auch freigesprochen. Der hat nur den Staat behindert. Das wäre dann echter ziviler Ungehorsam.

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