Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

360 Beiträge seit 04.12.2001

Wie überlistet man einen Lügendetektor

Hi SF!

Man könnte sich in eine derartige "Grundhaltung" bringen, daß gewisse
Lügen für einen selbst keine Lügen sind.

Wird einem Pädophilen z.B. verboten, sich in der Nähe von Kindern
aufzuhalten, so kann das zwar juristische Konsequenzen haben, wird
aber nicht zwangläufig dazu führen, daß derjenige dies auch
verinnerlicht und als "verboten" ansieht.

Auf die Frage: "Haben sie verbotenerweise die Nähe von Kindern
gesucht?" könnte derjenig ganz ehrlich mit Nein antworten, da es kein
verinnerlichtes Verbot ist.

Eine Frage wie "Haben sie die Nähe von Kindern gesucht?" könnte
darüberhinaus zu schwach sein, um eine Lüge als solche zu entlarven.

(Wobei man sich in diesem Fall vielleicht noch eher fragen sollte, ob
ein solches Kontaktverbot einem Pädophilen hilft, schließlich ist es
ohne Kontakt zu Kindern nicht möglich einen politisch korrekten
Umgang mit ihnen zu erlernen und die Sehnsucht bleibt
unauschlöschlich vorhanden...)

--
CYa, Darwin.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten