Ja, im Prinzip gilt die bauamtliche Zulassungspflicht nicht fuer Sachen die aus weniger als 4 Meter runterfallen koennten.Es zaehlt die Oberkante.
Aber fragen Sie besser noch bei der lokalen Behoerde(Bauamt) nach, ein Anruf genuegt meist.
Ja, im Prinzip gilt die bauamtliche Zulassungspflicht nicht fuer Sachen die aus weniger als 4 Meter runterfallen koennten.Es zaehlt die Oberkante.
Aber fragen Sie besser noch bei der lokalen Behoerde(Bauamt) nach, ein Anruf genuegt meist.