Karl Sten schrieb am 19.11.2024 12:51:
Über die Unschuldsvermutung - die sowieso nur in einigen demokratischen Ländern im zivilen Recht gilt - sind wir schon lange hinaus
Die Unschuldsvermutung gilt AUSSCHLIESSLICH im Strafrecht.
Im Zivilrecht gilt KEINE Unschuldsvermutung.
Erstens, weil es nicht um Unschuld geht, sondern um Verträge und Vertragsverletzungen. Zivilrecht, nicht Strafrecht.
Zweitens, weil beide Seiten gleichrangig sind. Wenn der Kläger X behauptet und der Beklagte das Gegenteil, kann der Richter nicht sagen, im Zweifel für den Angeklagten: Genausogut hätte der Beklagte zuerst klagen können. Im Zivilrecht sind beide Seiten gleichwertig, und der Richter entscheidet danach, was ihm plausibler erscheint. Da werden dann teilweise recht abenteuerliche Vermutungen angestellt, aber solange die dadurch benachteiligte Seite nichts Überzeugenderes vorträgt, bleibt es dann eben dabei und die Sache ist abgeschlossen.
Zwischen Staaten ist es genauso wie im Zivilrecht: Beide Seiten sind gleichrangig, beide Seiten lügen wie gedruckt, und jeder entscheidet nach Plausibilität.
Erst, wenn Strafrechtliches relevant wird (wie z.B. beim IStGH), kommt die Unschuldsvermutung wieder ins Spiel.