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  • Unvorhandener Winzling

872 Beiträge seit 31.12.2018

Erbrecht und Kapitalgesellschaften

Korrekte Analyse, zu der auch schon Thomas Piketty gekommen ist. Wohlhabende natürliche Personen vererben ihr Vermögen in der 1.Welt an wenige Nachkommen weiter. Das bewirkt über die Zeit gesehen eine Vermögensakkumulation, die sich lähmend auswirkt und letztlich die Gefahr von Unruhen verstärkt. Der Staat, also letztlich die Gesellschaft muss durch Erbschaftssteuern diese Entwicklung eingrenzen und somit auch das Postulat "Eigentum muss dem Gemeinwohl dienen" umsetzen.
Es ist übrigens spannend, dass die Vermögensverteilung in Europa zum jetzigen Zeitpunkt sehr stark der ähnelt, wie sie unmittelbar vor dem Ausbruch des 1.Weltkriegs bestand.
Zweites Problem sind die Kapitalgesellschaften vulgo Großkonzerne, die als juristische Person nicht sterben und folglich nicht vererben. Auch hier bedarf es eines Regulativs.

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