Abbreviatus schrieb am 23.01.2019 13:12:
GBöttcher schrieb am 23.01.2019 10:08:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen."
Ja, stehen tut das da. Da steht aber "sollen" wie in "Thou shall not kill". Und wir wissen aus der Geschichte der Kirchen ganz gut, wie sehr gerade jene sich an ihre eigenen Gebote halten, die sie besonders stark zu vertreten behaupten ;)
Zumal: Wenn Eigentum verpflichten würde, wäre es ja kein Eigentum mehr. Eigentum funktioniert (im Kapitalismus) so und genau so, wie es funktioniert, weil es in aller Regel völlig unumschränkt ist.
Der Spruch im Grundgesetz steht da bloß, weil genau klar ist, dass Eigentum vom Konzept her nur dem eigenen Wohl gilt. Wäre das Eigentum anders konzipiert, würde niemand drauf kommen, sowas da reinschreiben zu müssen. Das GG wünscht sich da den genau entgegengesetzten Zweck der Mechanik des Eigentums.
Da die Ansicht, was dem Wohl der Allgemeinheit zuträglich ist, je nach Standpunkt sehr unterschiedlich sein kann, interpetiere ich es so, das mit dem staatlich garantierten Recht auf Eigentum eine Pflicht einhergeht, dieses zumindest nicht zum Schaden der Allgemeinheit zu verwenden. Einfaches Beispiel wäre Wucher.