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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Re: Die Mechanik des Privateigentums

blu_frisbee schrieb am 23.01.2019 15:59:

GBöttcher schrieb am 23.01.2019 14:20:

Abbreviatus schrieb am 23.01.2019 13:12:

GBöttcher schrieb am 23.01.2019 10:08:

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen."

Ja, stehen tut das da. Da steht aber "sollen" wie in "Thou shall not kill". Und wir wissen aus der Geschichte der Kirchen ganz gut, wie sehr gerade jene sich an ihre eigenen Gebote halten, die sie besonders stark zu vertreten behaupten ;)

Zumal: Wenn Eigentum verpflichten würde, wäre es ja kein Eigentum mehr. Eigentum funktioniert (im Kapitalismus) so und genau so, wie es funktioniert, weil es in aller Regel völlig unumschränkt ist.
Der Spruch im Grundgesetz steht da bloß, weil genau klar ist, dass Eigentum vom Konzept her nur dem eigenen Wohl gilt. Wäre das Eigentum anders konzipiert, würde niemand drauf kommen, sowas da reinschreiben zu müssen. Das GG wünscht sich da den genau entgegengesetzten Zweck der Mechanik des Eigentums.

Da die Ansicht, was dem Wohl der Allgemeinheit zuträglich ist, je nach Standpunkt sehr unterschiedlich sein kann, interpetiere ich es so, das mit dem staatlich garantierten Recht auf Eigentum eine Pflicht einhergeht, dieses zumindest nicht zum Schaden der Allgemeinheit zu verwenden. Einfaches Beispiel wäre Wucher.

Die Mechanik des Privateigentums ist die, daß es die Macht ist andere vom Gebrauch der Sache auszuschließen, ganz besonders, wenn diese anderen die Sache brauchen.
Damit wird ein ökonomischer Prozeß erzwungen, nämlich daß die die die Sache brauchen dafür dem Eigentümer entweder arbeiten oder zahlen müssen.

Wenn es dieses Gemeinwohl real gäbe und nicht nur als subjektive Gerechtigkeitsfiktion, dann hätten die Väter und Mütter des GG das auch so hineinschreiben können, haben die aber nicht.
Da hilft auch die subjektive Interpretation von GBöttcher nicht weiter außer als Sedativ von GBöttchers Verpeilung.

Um die Mechanik zu regulieren gäbe es geeignete Instrumente, Erbrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Allgemeinwohlvorbehalt.

Ein Eigenheim ist kein böses Ding. Privateigentum für den eigenen Bedarf ist nicht das Problem in diesem Zusammenhang, meiner Meinung nach. Die Abschaffung ist kein Allheilmittel, und dürfte zudem kaum mehrheitsfähig sein. Abgesehen davon, dass es verfassungswidrig wäre.

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