blu_frisbee schrieb am 23.01.2019 15:59:
Wenn es dieses Gemeinwohl real gäbe und nicht nur als subjektive Gerechtigkeitsfiktion, dann hätten die Väter und Mütter des GG das auch so hineinschreiben können, haben die aber nicht.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
PS Mechanismus des Privateigentum? Wenn die Mechanik der Dinge sie zu Produktionsmitteln avancieren umso besser.