blu_frisbee schrieb am 23.01.2019 20:56:
Abbreviatus schrieb am 23.01.2019 20:01:
Abgesehen davon, dass es verfassungswidrig wäre.
Naja. Das sind Hartz4-Sanktionen auch, trotzdem gibts die. Andererseits: Jede Verfassung ist komplett arbiträr, erfunden, willkürlich. Schau einfach mal nach, wie oft es allein am GG der BRD Änderungen gab.
Der Punkt ist: Es geht nicht drum, dass alle arm sind oder niemand irgendwas besitzen darf. Aber solange das Eigentum an Allem so heilig ist wie das Wort Gottes, kann man halt nichts an der Religion ändern ;)
Was mich an der Stelle wundert ist, daß GBöttcher einerseits mit Verweis aufs GG das Privateigentum für sakrosankt erklärt aber andererseits verlangt es sollte einem imaginierten Gemeinwohl dienen, einerseits privat, andererseits prosozial.
GBöttcher fällt der Widerspruch nicht auf.
Früher firmierte sowas unter dem Label "Soziale Marktwirtschaft".
Wenn Recht auf Privateigentum mit dem Allgemeinwohl, oder uneingeschränkten Grundrechten kollidiert, kann (bzw. sollte) es eingeschränkt werden.
Weiß ja nicht in welchem Deutschland sie aufgewachsen sind, aber sowas lernte man in Westdeutschland früher sogar auf der Hauptschule.