szul schrieb am 20.10.2021 17:52:
lofault schrieb am 20.10.2021 17:18:
auch gegen alle Deutschen vor, welche sich in der franz. Fremdenlegion als Soeldner verdingen?
Die Angehörigen der Fremdenlegion sind genaugenommen keine Söldner,
sondern reguläre Angehörige der französischen Streitkräfte.Was fuer ein Affentanz, es steht den Leuten doch frei irgendwo auf der Welt ihre eigene Soeldnertruppe zu gruenden.
Sie wollten sie aber nicht "irgendwo auf der Welt", sondern hier gründen.
Und unabhängig davon haben sie dann immer noch ein Problem,
wenn sie mal wieder nach Deutschland kommen.Private Sicherheits- und Militärunternehmen sind keine Militärverbände,
Korrekt
ihre Mitarbeiter gelten als Zivilisten im Sinne der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle,
solange sie nicht direkt an militärischen Kampfhandlungen teilnehmen.
Das hängt vom Auftraggeber der Söldner ab.
Das gibt es nach https://de.wikipedia.org/wiki/Kombattant#Milizen,_Freiwilligenkorps_und_die_Polizei zwei Regelungen.
1.) Eingliederung durch einfache Bekanntgabe
Bewaffnete Verbände und paramilitärische Einheiten, die Gendarmerie (bzw. Polizei) in verschiedenen Ländern, aber auch sogenannte irreguläre Truppen zählen in der Regel zwar nicht zu den Kombattanten, können aber nach Artikel 43(3) ZP I der Genfer Konventionen in die Streitkräfte eingegliedert werden und erhalten damit den Kombattantenstatus. Im Konfliktfall muss dies einer gegnerischen Konfliktpartei mitgeteilt werden.
2.) Guerilla
Zivilpersonen, die während bewaffneter Auseinandersetzungen, eines Krieges oder eines nationalen Befreiungskampfes zu den Waffen greifen, gelten als Kombattanten, wenn sie ihre Waffen offen tragen, solange sie für den Gegner sichtbar sind. Sie benötigen auch keine Unterscheidung von der Zivilbevölkerung in Form von Kennzeichnung oder Uniform, um als Kombattant zu gelten. Sie verlieren den Kombattantenstatus nicht zwingend, machen sich aber unter Umständen strafbar. Ihr Status als Kombattanten ist unabhängig davon, ob sie selbstständig kämpfen oder ob sie eine Kriegspartei unterstützen.
Variante 2 wurde übrigens auf der Krim von den grünen Männchen genutzt, da deren Uniformen ohne Kennung waren.
Tun sie es dennoch, können sie nach nationalem Strafrecht verurteilt werden.
§ 211 StGB definiert Mord wie folgt:
„wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“
Solange sich Kombattanten an das Kriegsvölkerrecht halten trifft das nicht zu. Im Falle von Kriegsverbrechen ja.
Der Vorwuf der Bildung einer terroristischer Vereinigungen umfasst die Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung sowie Werbung für eine terroristische Vereinigung, die darauf gerichtet ist, Mord, Totschlag, Völkermord oder andere schwere Verbrechen zu begehen.
Zitat SPON:
Die Vorwürfe gegen die beiden Rädelsführer sind umfangreich und gravierend. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt G. und A. der Verabredung zu Mord und Geiselnahme. Zudem wirft sie den beiden Männern Pläne für Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Es steht auch der Verdacht im Raum, dass sie eine terroristische Vereinigung gründen wollten und für einen fremden Wehrdienst rekrutierten.
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Genaues weiß man natürlich noch nicht - aber das sind allles Punkte (Mord, Geiselnahme, Verbrechen gegen die Menschlichkeit), die nicht durch das Kriegsvölkerrecht gedeckt sind.
Soldaten sind juristisch gesehen daher keine Mörder,
Söldner aber schon.
Uns rennen mehrere Millionen kampffaehige Maenner aus aller Herren Laender die Bude ein und duerfen sich hier ansiedeln und die Witzbolde der Bundesanwaltschaft beschaeftigen sich mit 2 _Ex-BW-Soldaten welche irgendwo auf der Welt Gun 4 hire spielen wollen.
Seid Ihr alle noch ganz bei Trost?
Klar,
Bildung einer terroristischer Vereinigungen ist ja schliesslich nur eine Lappalie.
Die sollen mal lieber Leute drangsalieren,
denen juristisch nichts vorzuwerfen ist,
oder was?