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Avatar von woody_woodpecker
  • woody_woodpecker

mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2013

Re: Es geht hier um §§109ff StGB

jo_backinTown schrieb am 20.10.2021 21:39:

Anwerben für fremden Wehrdienst
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

und die französische (oder britische) Fremdenlegion ?
Wieso wird der französische Präsident (ist er etwa kein 'Werber' ?) nicht beim nächsten Staatsbesuch direkt auf der Landebahn verhaftet ?

wenn man ein gutes Beispiel für einen Gummiparagraphen braucht - ist es dieser :-)

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