lofault schrieb am 20.10.2021 17:18:
auch gegen alle Deutschen vor, welche sich in der franz. Fremdenlegion als Soeldner verdingen?
Die Angehörigen der Fremdenlegion sind genaugenommen keine Söldner,
sondern reguläre Angehörige der französischen Streitkräfte.
Was fuer ein Affentanz, es steht den Leuten doch frei irgendwo auf der Welt ihre eigene Soeldnertruppe zu gruenden.
Sie wollten sie aber nicht "irgendwo auf der Welt", sondern hier gründen.
Und unabhängig davon haben sie dann immer noch ein Problem,
wenn sie mal wieder nach Deutschland kommen.
Private Sicherheits- und Militärunternehmen sind keine Militärverbände,
ihre Mitarbeiter gelten als Zivilisten
im Sinne der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle,
solange sie nicht direkt an militärischen Kampfhandlungen teilnehmen.
Tun sie es dennoch, können sie nach nationalem Strafrecht verurteilt werden.
§ 211 StGB definiert Mord wie folgt:
„wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“
Der Vorwuf der Bildung einer terroristischer Vereinigungen umfasst die Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung sowie Werbung für eine terroristische Vereinigung, die darauf gerichtet ist, Mord, Totschlag, Völkermord oder andere schwere Verbrechen zu begehen.
Soldaten sind juristisch gesehen daher keine Mörder,
Söldner aber schon.
Uns rennen mehrere Millionen kampffaehige Maenner aus aller Herren Laender die Bude ein und duerfen sich hier ansiedeln und die Witzbolde der Bundesanwaltschaft beschaeftigen sich mit 2 _Ex-BW-Soldaten welche irgendwo auf der Welt Gun 4 hire spielen wollen.
Seid Ihr alle noch ganz bei Trost?
Klar,
Bildung einer terroristischer Vereinigungen ist ja schliesslich nur eine Lappalie.
Die sollen mal lieber Leute drangsalieren,
denen juristisch nichts vorzuwerfen ist,
oder was?