In dem Text heißt es:
"In Deutschland ist es strafbar, deutsche Staatsangehörige „zugunsten einer ausländischen Macht“ „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ anzuwerben (§ 109h StGB). Ferner riskiert ein Deutscher den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn er in einen bewaffneten Verband eines Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt (§ 28 StAG)."
Es geht um den Wehrdienst bei Doppelstaatsbügerschaft. Das heißt, wer gleichzeitig den deutschen und türkischen Pass hat, der darf in der Türkei keinen Wehrdienst leisten. Besitzt jemand aber nur den deutschen Pass und nicht den türkischen, dann wäre es nach dem Wortlaut erlaubt.
Gibt ja zb auch zahlreiche Deutsche bei der schweizerischen Armee, bzw. Piloten bei deren Luftwaffe (finde keine Quelle, aber eine der abgestürzten F18 wurde von einem Deutschen bedient, hiess es damals). Zumindest eine Zeitlang erwog die Schweiz auch den Einsatz ausländischer Piloten: https://www.20min.ch/story/schweizer-luftwaffe-hat-zuwenig-piloten-426797732223
Müsste das nicht auch alles strafbar sein? Ach ja, fast vergessen: Gibt noch die Schweizergarde beim Vatikan, die hinter den Kulissen mit modernen Sturmgewehren ausgestattet sind.
Wahrscheinlich läuft es auf die Definitionsfrage der Söldner heraus: Ein "Sicherheitsdienst", der in einem Viertland wichtige Personen oder eine militärische Einrichtung eines Drittlandes beschützt, ist mutmaßlich legaler als das Eintreten in deren reguläres Militär mit den üblichen Karriereoptionen.
Sonst wären auch ausländische Freiwillige bei der IDF nicht eine so prominente Sache.
Fazit: Die Typen müssen irgendetwas falsch gemacht haben, dass man sie hochgenommen hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.10.2021 14:07).