szul schrieb am 20.10.2021 18:21:
szul schrieb am 20.10.2021 18:15:
Traumzauberbaum (1) schrieb am 20.10.2021 17:15:
oder Veteran auszugeben, und zwar mit mehreren Jahren Haft - gilt das für die deutschen Streitkräfte, oder wie ihr sie nennt "Bundeswehr" auch? Nicht dass das irgendwas mit zuntun hat, was hier gerade vorgspielt wird, aber im Forum sind ja Leute die immer mal mit Fachkenntnis zum Miltär auffallen und Juristen anwesend. Also: darf man das in Deutschland einfach so behaupten?
Ich denke ein "Ich war bei der Bundeswehr"
oder "Ich bin ein Ex-<Dienstgrad>" ist nicht strafbar.
Lügen per se ist ja keine Straftat.
"Ich bin Reservist" kann da aber schon gefährlich werden,
von einem "Ich bin Fledwebel der Reserve" ganz zu schweigen.Denn wenn man sich "ein Amt anmaßt" oder Titel oder Abzeichen mißbraucht,
ist das etwas anderes:Strafgesetzbuch (StGB) § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Strafgesetzbuch (StGB) § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
(...)
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
ok, dann gibt es ja noch die arglistigen Täuschungen, um sich beispielsweise unbef. Zugang zu Wohnräumen zu verschaffen, aber das ist ja denke ich bei Mißbrauch inbegriffen...