Ansicht umschalten
Avatar von szul
  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Strafgesetzbuch §132 und §132a

Traumzauberbaum (1) schrieb am 20.10.2021 17:15:


In den USA ist es strafbar, sich als Mitglied des Miltärs
oder Veteran auszugeben, und zwar mit mehreren Jahren Haft - gilt das für die deutschen Streitkräfte, oder wie ihr sie nennt "Bundeswehr" auch? Nicht dass das irgendwas mit zuntun hat, was hier gerade vorgspielt wird, aber im Forum sind ja Leute die immer mal mit Fachkenntnis zum Miltär auffallen und Juristen anwesend. Also: darf man das in Deutschland einfach so behaupten?

Ich denke ein "Ich war bei der Bundeswehr"
oder "Ich bin ein Ex-<Dienstgrad>" ist nicht strafbar.

Lügen per se ist ja keine Straftat.

"Ich bin Reservist" kann da aber schon gefährlich werden,
von einem "Ich bin Feldwebel der Reserve" ganz zu schweigen.

Denn wenn man sich "ein Amt anmaßt" oder Titel oder Abzeichen mißbraucht,
ist das etwas anderes:

Strafgesetzbuch (StGB) § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB) § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
(...)
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.10.2021 18:29).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten