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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Komplett falsch!

FLxxxxT.DE schrieb am 29.08.2018 18:57:

Volksentscheide auf Bundesebene sind Verfassungswidrig.

Die AfD will sowas nach Schweizer Vorbild einführen daher fordern ja manche Politiker das sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollten, denn diese Forderung aus dem Parteiprogramm ist klar Verfassungswidrig.

"Der Begriff Volksentscheid, in Teilen Deutschlands nennt man ihn auch Volksabstimmung, beschreibt 'direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes' über eine Angelegenheit in der Politik. So werden die Bürger, die eine Stimmberechtigung haben, direkt über die Ablehnung beziehungsweise auch die Annahme einer bestimmten Vorlage, zum Beispiel ein Gesetz, abstimmen. Diese Abstimmung über eine Sachfrage sollte eine Entscheidung sein, denn gemäß dem Grundgesetz Artikel 20 GG sind die Abstimmung zusammen mit der Gewaltenteilung die Basis zur Ausübung einer 'souveränen Staatsgewalt“ durch die Gesamtheit der durch die Herrschaftsordnung eines Staates vereinigten Menschen, nämlich das Volk..."
https://www.juraforum.de/lexikon/volksentscheid

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