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  • new_nick_new_luck_2

757 Beiträge seit 30.03.2016

Eine hochinteressante Kombination von Aussagen...

Pseydonymiker schrieb am 03.09.2024 04:32:

Meine Prognose ist daher, dass speziell totalitäre Staaten in Zukunft zu repressiven Maßnahmen greifen werden. Das kann mit vergleichsweise harmlosen Eingriffen wie Strafsteuern für kinderlose Paare
[...]
In freiheitlichen Demokratien ist das alles natürlich undenkbar.

Musste ich doch spontan googlen und habe folgendes gefunden:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/624/wer_muss_den_zuschlag_zur_pflegeversicherung_fuer_kinderlose_zahlen

Wer muss den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zahlen?

Wenn Sie keine Kinder haben und älter sind als 23 Jahre, müssen Sie seit Januar 2005 mehr Pflegeversicherung bezahlen. Der Zusatzbeitrag für Kinderlose beträgt 0,25 Prozent. Am Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose werden die Arbeitgeber nicht beteiligt (§ 55 Absatz 3 SGB XI).

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt somit für Kinderlose im Jahr 2019 1,775% (Sachsen: 2,275%).

Edit: Der Link scheint auch nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein, das wurde 2023 deutlich erhöht:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/k/kinderlosenzuschlag

Dieser so genannte Beitragszuschlag für Kinderlose belief sich bis zum 30. Juni 2023 auf 0,35 Beitragssatzpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragszuschlag 0,6 Beitragssatzpunkte. Ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen keine Rolle.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.09.2024 17:34).

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