Beim Jugendschutz gilt man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Kind. Also bis zum Vortag des 14. Geburtstag.
Andere Regelungen gehen von dem 13. Geburtstag aus.
Aber bis 16 Jahre habe ich noch nie gehört.
Beim Jugendschutz gilt man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Kind. Also bis zum Vortag des 14. Geburtstag.
Andere Regelungen gehen von dem 13. Geburtstag aus.
Aber bis 16 Jahre habe ich noch nie gehört.