Einzugsermächtigungen nur dort, wo ein festgesetzter (monatlicher) Wert, wie z.B. Miete, abgebucht wird.
Da wo in der monatlichen oder jährlichen Abrechnung jeder Wert abgebucht werden kann, sollte man tunlichst meiden und dem Unternehmen die Einzugsermächtigung entziehen und einen Überweisungsauftrag der Bank übergeben.