SATFVT schrieb am 15.10.2023 17:34:
Bei einer Etagenheizung hat jeder seine eigene Heizung und somit jeder auch seinen eigenen Gaszähler.
Der Vermieter muss dann weder den Gasanbieter bezahlen noch den Stromanbieter. Er vermietet die Wohnung inklusive Heizung. Einen Gasversorger zu wählen und ihn zu bezahlen ist dann die Sache des Mieters.
Wenn es um "vergleichbare Lösung zu Etagenheizungen" geht, ist "Gas-Etagenheizung" garantiert keine sinnvolle Antwort, weil genau dafür eben eine Alternative im Kontext des Artikels geht *facepalm*
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