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Avatar von osorno
  • osorno

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2008

Austrittserklärung aufbewahren (lebenslänglich) !

sonst kann es, meist beim Wechsel des Finanzamts, dazu kommen, dass
die Austrittsbescheinigung wieder vorgelegt werden muss.

Falls man die nun nach vielen Jahren nicht mehr hat, kann die Kirche
für die letzten (5?) Jahre die Kirchensteuer nachfordern !!!

Das wurde mir von Angestellten des Amtsgerichts (für Hessen, andere
Länder Standesamt etc) bestätigt. 

Die suchen regelmässig nach alten Austrittserklärungen, weil die
Leute plötzlich Steuernachforderungen bekommen.

Also Austrittserkärung lebenslang aufbewahren !


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