osorno schrieb am 20. April 2011 12:03
> sonst kann es, meist beim Wechsel des Finanzamts, dazu kommen, dass
> die Austrittsbescheinigung wieder vorgelegt werden muss.
>
> Falls man die nun nach vielen Jahren nicht mehr hat, kann die Kirche
> für die letzten (5?) Jahre die Kirchensteuer nachfordern !!!
>
> Das wurde mir von Angestellten des Amtsgerichts (für Hessen, andere
> Länder Standesamt etc) bestätigt.
>
> Die suchen regelmässig nach alten Austrittserklärungen, weil die
> Leute plötzlich Steuernachforderungen bekommen.
>
> Also Austrittserkärung lebenslang aufbewahren !
>
Die Austrittserkärung ist ein gleichwertig wichtiges Dokument wie
Geburtsurkunde (neudeutsch Abstammungsurkunde) und jedwede andere
Personenstandsurkunde (Hochzeit, Ehescheidung, Sterbeurkunde).
Ohne diese Urkunden existiert man in Deutschland nicht.
Also zusammen aufbewahren.
ANV
> sonst kann es, meist beim Wechsel des Finanzamts, dazu kommen, dass
> die Austrittsbescheinigung wieder vorgelegt werden muss.
>
> Falls man die nun nach vielen Jahren nicht mehr hat, kann die Kirche
> für die letzten (5?) Jahre die Kirchensteuer nachfordern !!!
>
> Das wurde mir von Angestellten des Amtsgerichts (für Hessen, andere
> Länder Standesamt etc) bestätigt.
>
> Die suchen regelmässig nach alten Austrittserklärungen, weil die
> Leute plötzlich Steuernachforderungen bekommen.
>
> Also Austrittserkärung lebenslang aufbewahren !
>
Die Austrittserkärung ist ein gleichwertig wichtiges Dokument wie
Geburtsurkunde (neudeutsch Abstammungsurkunde) und jedwede andere
Personenstandsurkunde (Hochzeit, Ehescheidung, Sterbeurkunde).
Ohne diese Urkunden existiert man in Deutschland nicht.
Also zusammen aufbewahren.
ANV