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  • Absolut Normales Viech

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Re: Austrittserklärung aufbewahren (lebenslänglich) !

osorno schrieb am 20. April 2011 12:03

> sonst kann es, meist beim Wechsel des Finanzamts, dazu kommen, dass
> die Austrittsbescheinigung wieder vorgelegt werden muss.

> Falls man die nun nach vielen Jahren nicht mehr hat, kann die Kirche
> für die letzten (5?) Jahre die Kirchensteuer nachfordern !!!

> Das wurde mir von Angestellten des Amtsgerichts (für Hessen, andere
> Länder Standesamt etc) bestätigt. 

> Die suchen regelmässig nach alten Austrittserklärungen, weil die
> Leute plötzlich Steuernachforderungen bekommen.

> Also Austrittserkärung lebenslang aufbewahren !


Die Austrittserkärung ist ein gleichwertig wichtiges Dokument wie
Geburtsurkunde (neudeutsch Abstammungsurkunde) und jedwede andere
Personenstandsurkunde (Hochzeit, Ehescheidung, Sterbeurkunde).
Ohne diese Urkunden existiert man in Deutschland nicht.

Also zusammen aufbewahren.

ANV

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