normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl
Richtig und natürlich auch die Pflicht im Asyl.
Artikel 2
Allgemeine Verpflichtungen
Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet,
Pflichten, zu denen insbesondere der Verpflichtung gehört, die Gesetze
und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten.
Also ich finde die GFK ist schon etwas rassistisch ;-)