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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Zitat Wikipedia

Entscheidend ist, dass sie durch die Zurückweisung oder Abschiebung nicht gefährdet werden. Ihre Flucht gilt dann als gerechtfertigt und der illegale Grenzübertritt bleibt straffrei (Artikel 31) und sie dürfen auch nicht zurückgeschoben werden (Artikel 33).

Und welche Gefahr droht jemandem der an der Österreich-Italienischen Grenze abgewiesen wird? Richtig gar keine.

Bei der Binnenwanderung innerhalb der EU gilt Artikel 26, der bestimmt, dass die Freizügigkeit der Flüchtlinge nicht stärker eingeschränkt werden darf als die anderer Ausländer. Und damit dürfen Flüchtlinge sich innerhalb des Schengenraumes frei bewegen.

Ohoh - die EU Freizügigkeit gilt nur für EU Bürger (+ Ch+NO)

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