Das Recht gilt nicht für alle
Wenn ein Recht zur Existenzgefährdung wird, weil es im Übermaß oder auf problematische Art und Weise beansprucht wird (was von den Machern seinerzeit nicht vorhergesehen wurde oder werden wollte), dann muss es korrigiert werden. Das gilt auch für sogenannte Grundrechte, bei denen sich in den letzten Jahren eine eklatante hypermoralisierende Wehleidigkeit in der Rechtsprechung des BVerfG sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte etabliert hat. Klar, die Großverdiener in Roben werden niemals persönliche Konsequenzen aus einer verfehlten Migrations- und Asylpolitik erleben müssen - notfalls verlassen sie ihre Heimatländer mit ihren dicken Pensionen in den Taschen.