Als normaler Bankkunde habe ich mein Geld der Bank lediglich zur Aufbewahrung und zum Transfer bezüglich Bezahlung übergeben.
Damit bin ich nach normalem Insolvenzrecht normaler Gläubiger und sollte eigentlich im Insolvenzfall prozentual nach der verbliebenen Masse befriedigt werden.
Hier werde ich jedoch wie ein Anteilseigner behandelt und hafte mit meinem Vermögen > 100.000 voll für die Bank.
Ein Kunde haftet für eine Firma die ihm nicht gehört! Das ist völlig krank und mit nichts in unserer Wirtschaftsordnung zu begründen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.11.2019 16:02).