K3 schrieb am 06.11.2019 15:40:
Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz.
Das supergeheime Gesetz ist hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sag/Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 Euro bei einer "systemrelevanten" Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten.
Jepp, und das war auch schon vorher so.
Einlagensicherung bis 100.000 Euro bedeutet nunmal,
dass die Einlagensicherung Grenzen hat. Oder anders
gesagt: Das Geld über 100.000 Euro kann futsch sein.Detaillierter, aber leider viel weniger dramatisch und reisserisch
informiert übrigens die Bafin über dieses Gesetz:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2015/fa_bj_1501_sanierungs-abwicklungsgesetz.htmlDort kann man auch erfahren, dass diese "Enteignung per Gesetz"
nur die letzte einer ganzen Reihe von Maßnahmen ist."Ein wichtiger Grundsatz des SAG ist es, die Abwicklung von Instituten von vornherein zu vermeiden. Wesentliches Instrument hierfür ist ein effektiver Sanierungsplan, der dem Institut ausreichende Handlungsoptionen bietet, um eine Krise aus eigener Kraft zu bewältigen. Aus diesem Grund sind die Regelungen zur Sanierungsplanung das Herzstück des SAG, das die größte praktische Relevanz entfalten wird. "
Schon 2015 sollte ja laut den beiden Heinis der Aktienmarkt zusammenbrechen,
https://www.heise.de/tp/features/Der-Sturm-bricht-los-3369944.html
Da gründeten sie dann ihren Wertefonds...
https://www.finanzen.net/fonds/friedrich_&_weik_wertefonds
Situation 2019:
Dax gegenüber 2015 um 40% im Plus
Wertefonds der "Querdenker" seit Ausgabe 2016 um 0,3% im Minus
Da haben nur 2 verdient: Friedrich und Weick.....