dem Wohl der ihr anvertrauten Menschen verpflichtet hätte, dann wäre speziell bei experimentellen Arzneimitteln wie diesen Impfstoffen statt der passiven Spontanerfassung eine bundesweite aktive Erfassung von unerwünschten Nebenwirkungen etabliert worden. z.B. über eine Verbindliche Meldepflicht in Ärzte- und Apothekerschaft mit Refinanzierung des Dokumentationsaufwands. Somit wäre eine initiale Risikoeinschätzung wesentlich früher vorgelegt worden als nun durch Herrn Matthes. Aber alle Mittel gingen hier in die Pro-Impfen Kampagne. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!
Von der passiven Spontanerfassung ist bekannt, dass nur 10-20% der Fälle überhaupt gemeldet werden. Ein Multiplikator von mindestes 5 ist daher absolut gerechtfertigt, um ein annähernd realistisches Bild vom Komplikationsgeschehen zu bekommen - bei jedem neuen Arzneimittel.
Was nun genau hat Herr Prof. Matthes anders gemacht im Vergleich zu Herrn Schöfbeck von der BKK Pro Vita? Beider Feststellung basierte ja auf validen Beobachtungen. Muss Herr Matthes jetzt auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen?