Hochrheinpirat schrieb am 11.12.2023 18:46:
Die aus dem Naturrecht kommende gutgläubige Ersitzung sollte m.E. hier auch greifen, die Einwohner haben einen hinreichenden Zeitraum, ein halbes Jahrhundert wurde von Venezuela kein Anspruch gestellt, das werden internationale Schiedsgerichte wohl auch mit in die Waagschale werfen.
Meinst du den Zeitraum zwischen 1899 und 1962, wo Venuzuela davon ausging das ein Schiedsgericht fair entschieden hatte, und Richter nicht bestochen wurden?
Da war Guyana allerdings noch britische Kolonie.
Und die Britten und Guyana haben 1966 anerkannt, das das damalige Urteil nichtig ist.
Seit 1962 wurde der Anspruch durchgängig von jeder Regierung Venuzuelas aufrechterhalten.
P. S. : Es wäre so allenfalls eine bösgläubige Ersitzung.
Nach 30 Jahren könnte man da nach BGB die Herausgabe wegen Verjährung verweigern.
Aber auch nur wenn es kein Verfahren gibt, welches die Verjährung hemmt.
Und so eine Verjährung gibt es im internationalen Recht ohnehin nicht.
Jeder Agressor könnte eroberte Landesflächen einfach ersitzen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.12.2023 22:05).